Begräbniskostenversicherung Österreich

begraebniskostenversicherung.at

Impressum

IMPRESSUM UND ERKLÄRUNG ZU NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN OFFENLEGUNGSPFLICHTEN

Agentur Gerhard Fröhlich

Bischelsroid 31

5162 Obertrum am See,

begraebniskostenversicherung.at

Gewerbeberechtigungen

Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent, GISA-Zahl 17898591

Agenturverhältnis

Wiener Verein
Zelinkagasse 14, 1010 Wien

Vermittlerregister

Eintragung und Abfragemöglichkeit im Versicherungs- und Kreditvermittlungsregister (VKR) unter www.gisa.gv.at/vkr

Beschwerden

Beschwerden können unter Angabe des Namens, des genauen Sachverhaltes, des Beschwerdegrundes sowie einer Kontakt-möglichkeit an die Beschwerdestelle des Versicherungsvermit-tlers unter info@begraebniskostenversicherung.at gerichtet werden. Der Versicherungsvermittler wird den Eingang einer Beschwerde ohne unnötige Verzögerung bestätigen und über die den weiteren Verlauf der Bearbeitung informieren, wenn diese nicht im selben Zuge beantwortet werden kann.

Alternativ wird können Beschwerden an das zuständige Bundes-ministerium für Arbeit und Wirtschaft gerichtet werden.

Beteiligungen

Der Versicherungsvermittler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens, noch hält ein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder das Mutterunter-nehmen eines bestimmten Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der Agentur.

Beratungsdienstleistung

Die Agentur bietet im Rahmen der Versicherungsvermittlung eine stichtagsbezogene Beratung gemäß § 3 Abs. 2 der Standesregeln für die Versicherungsvermittlung.

Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten werden darüber hinaus weder weitere Dienstleistungen im Sinne des § 10 Abs. 4 erbracht, noch erfolgt eine regelmäßige Beurteilung der Eignung nach § 9 Abs. 1 i.V.m § 10 Abs. 7 und 8 der Standesregeln für die Versicherungsvermittlung.

Art der Versicherungsvermittlung

Die Agentur ist als Generalagent verpflichtet, ausschließlich für das unter dem Punkt Agenturverhältnis genannte Versicherungs-unternehmen Versicherungsprodukte zu vermitteln. Der Rat der Agentur stützt sich daher auf keine ausgewogene und persönliche Marktuntersuchung, sondern zielt auf den bestmöglichen Versicherungsschutz durch das von ihr vertretene Versicherungsunternehmen ab.

Vergütung

Die Agentur erhält für die Vermittlung von Versicherungsproduk-ten eine Kombination aus Provision, die in der Versicherungs-prämie enthalten ist, und weiterer wirtschaftliche Vorteile (z.B. Bonifikationen, Incentives, Weiterbildungssubventionen) von den vertretenen Versicherungsunternehmen.

Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, für welche die Agentur keine Vergütung von den vertretenen Versicherungsunternehmen erhält,

Sind durch den Kunden nach Abschluss des Versicherungs-vertrags Zahlungen zu entrichten, die keine laufenden oder planmäßigen Zahlungen sind, legt die Agentur dem Kunden alle relevanten Informationen zu jeder dieser Zahlungen offen.

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